• 089 2893 309 5
  • kanzlei@ra-klepp.de

Kosten/Gebühren

Verständlicherweise beschäftigt Sie die Frage nach den Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts. Da jeder Fall unterschiedlich gelagert, unterschiedlich umfangreich und unterschiedlich schwierig ist, kann eine verbindliche pauschale Aussage zu den für die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Kosten an dieser Stelle nicht getroffen werden.

„Jeder, der einmal in eine komplexe Rechtssituation kommt, sollte sich schnell und unkompliziert Rechtshilfe holen. Die Kanzlei Klepp hat mich direkt ausführlich beraten und kompetent vertreten.
Besonders die freundliche, geduldige und ausführliche Unterstützung bei Rechtsfragen ist sehr empfehlenswert.“

Caroline T.
München

Erstberatung

150,- €

(enthält 23,95 € Umsatzsteuer)

Eine Prognose über Kosten und ein Abrechnungsmodell können in einer Erstberatung erarbeitet werden. Dabei kann auch geklärt werden, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt.

Die Kosten für eine Erstberatung können bei Terminvereinbarung oder zu Beginn des Beratungsgesprächs vereinbart werden. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann Rechtsanwalt Klepp für Sie die Anfrage nach Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung stellen.